Verwaltung Eigentumswohnung Berlin

Wir vertreten Sie als Einzelperson ebenso wie eine Eigentümergemeinschaft

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In einem Haus oder auch einem zusammenhängenden Wohnkomplex können die Eigentumsverhältnisse bei einer Person oder auch in den Händen mehrerer Besitzer liegen. Diese WEG Eigentümergemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet einen Verwalter zu bestimmen.

Dies dient in erster Linie dazu für Anliegen wir die Zahlung der Grundsteuer einen festen Ansprechpartner zu haben. Der Verwalter muss jedoch nicht zwangsläufig aus den Kreisen der Eigentümer stammen. Diese Abstimmungen führen sehr häufig zu Konflikten, da nicht alle Eigentümer zwangsläufig mit der Entscheidung einverstanden sein müssen.

Uns als Dienstleister mit dieser verantwortungsvollen Aufgaben zu betrauen hat zudem den Vorteil die Bereiche, in denen wir tätig werden sollen selbst festlegen zu können. Das gibt allen Beteiligten klare Richtlinien, wann der Verwalter kontaktiert werden muss und in welchen Bereichen die Eigentümergemeinschaft selbst Aufgaben übernimmt.

Vermeiden Sie mit einem professionellen Hausverwalter Interessenskonflikte

Wer mehrere Eigentumswohnungen besitzt, ist nicht selten auch der Vermieter der Eltern, der Geschwister oder der eigenen Kinder. Gehören auch nicht verwandte Personen zum Kreis der Mieter können innerhalb der Hausgemeinschaft schnell Gerüchte aufkommen, dass etwa Ihre Verwandten nicht von bevorstehenden Mieterhöhungen betroffen sind. Mit der Entscheidung für einen Verwalter haben Ihre Mieter auch die Möglichkeit diese Gerüchte mit uns abzuklären.

Wir legen in diesem Fall gerne die Fakten auf den Tisch, um Ihre Angehörigen vor Anfeindungen im Haus zu schützen. Gleichzeitig sind wir natürlich auch für diese ein Ansprechpartner. Werden etwa Reparaturen an Ihrer WEG fällig oder es ergeben sich andere Mängel an der Mietsache entstehen durch das Einschalten des Verwalters keine Konflikte innerhalb der Familie.

Durch pünktliche Zahlungen ersparen wir Ihnen hohe Mahnkosten – Verwaltung Eigentumswohnung Berlin

Von den Kosten, die jährlich von der Stadt erhoben werden über die Reinigungsfirma für die Flurreinigung bis zur Begleichung der Nachzahlungen für den Allgemeinstrom, erwartet jeder dieser Anbieter zu Recht eine pünktliche Begleichung der in Rechnung gestellten Beträge.

Bleibt diese aus dauert es oft nicht lange bis die ersten Mahnungen ins Haus flattern. Die Mahngebühren verursachen zusätzliche Kosten und erschweren es im Fall von höheren Beträgen zum Beispiel ein Abzahlen in Raten möglich zu machen. Als erfahrene Immobilienberater ist die exakte Buchhaltung eine unserer größten Stärken, die wir in Zukunft auch gerne in Ihren Dienst stellen werden.

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