Hausverwaltung Aufgaben Berlin

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Zwar wissen die meisten Menschen sofort, was mit einer Hausverwaltung gemeint ist, dennoch handelt es sich um ein komplexes und entsprechend kompliziertes Tätigkeitsfeld mit teilweise umfassenden rechtlichen Vorgaben, die ihrerseits weniger bekannt sind.

Vornehmlich geht es dabei um die Abgrenzung der Hausverwaltung in die Bereiche Mietverwaltung, Wohnungseigentumsverwaltung (auch WEG-Verwaltung) sowie der Immobilienverwaltung.

Unterscheidung nach verschiedenen Hausverwaltungen

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Letztgenannte Immobilienverwaltung kann gegebenenfalls in Property Management (kaufmännische Liegenschaftsverwaltung) und Facility Management (technische Anlagenverwaltung) unterteilt werden.

In Berlin bieten wir ganz nach Ihrem Bedarf sämtliche genannten Service-Leistungen zur Hausverwaltung Berlin sowohl aus dem kaufmännischen, technischen und administrativen Bereich an.

Ihnen stehen damit eine umfassende Expertise und ebenso tiefes wie breites Fachwissen in allen Unterbereichen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung.

Wie bereits angedeutet, gibt es deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Hausverwaltungsbereichen.

Es sind die bereits erwähnten drei Bereiche:

  • Mietverwaltung
  • Immobilienverwaltung
  • Wohnungseigentumsverwaltung

Weitere Unterteilungen der Administration und Organisation – Hausverwaltung Aufgaben Berlin

Alle Bereiche können umfassend administrativ und organisatorisch und daraus bildend kaufmännisch und/oder technisch ausgelegt werden.

Während es zur Mietverwaltung keine gesetzlichen Vorgaben gibt, ist bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, maßgeblich vorgebend, welche Aufgaben zu erfüllen sind.

Das Immobilienmanagement bzw. die Immobilienverwaltung muss von beiden Bereichen noch klarer abgegrenzt werden, da diese ein noch weiteres Feld beginnend mit der Projektentwicklung abdecken kann und daher gegebenenfalls ein entsprechendes Studium voraussetzt.

Auf die konkreten Aufgaben der Immobilienverwaltung gehen wir daher in den entsprechenden Ratgebern ein.

Voraussetzungen für die technische und kaufmännische Hausverwaltung – Hausverwaltung Aufgaben Berlin

In den Bereichen der Aufgaben von Mietverwaltung und WEG-Verwaltung gibt es dagegen keine vorgeschriebenen Mindestqualifikationen, wobei inzwischen teilweise in Deutschland entsprechende Ausbildungen angeboten werden, die jedoch nicht zwingend sind.

Die Hausverwaltung kann jede natürliche oder juristische Person übernehmen.

Die Aufgaben können umfassend administrativ und organisatorisch sein.

Daraus entstehen jedoch kaufmännische und technische Anforderungen in der Hausverwaltung.

Diese können bei einer rein administrativen Hausverwaltung an entsprechende Dienstleister weitergegeben werden oder an untergeordnete Strukturen der Hausverwaltung übergeben werden.

Die kaufmännischen Aufgaben der Hausverwaltung reichen vom Erstellen von Mietverträgen und dem Anpassen (dynamischer) Mieten sowie das Einziehen der Mieten oder der ausstehenden Mietforderungen.

Andere Leistungen wie Stromrechnungen, Müllabfuhr usw. werden von der Hausverwaltung eventuell geregelt und von den Mietern eingezogen.

Außerdem werden notwendige Handwerksbetriebe oder Prüfer (Heizungsanlagen, Bezirksschornsteinfeger, Fahrstuhlprüfung etc.) an entsprechend zertifizierte Betriebe übergeben.

Hausverwaltung Aufgaben Berlin – Das gilt ebenso für deren Wartung und Instandsetzung einschließlich von elektrischen Anlagen, Grünanlagen usw..

Diese nun technischen Aufgaben der Hausverwaltung können an einen Hausmeisterservice abgegeben oder durch eigene technische Mitarbeiter gedeckt werden.

Wenngleich es keine beruflichen Mindestqualifikationen gibt, stellen seriöse Hausverwaltungen nur technisches Personal mit einer passenden (abgeschlossenen) handwerklichen Ausbildung ein.

Dies gilt natürlich ebenso für notwendiges kaufmännisches Personal wie für die Buchhaltung.

Hausverwaltung der Wohnungseigentumsgemeinschaft

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung ergeben sich die Vorgaben aus den Anforderungen vom Wohnungseigentumsgesetz.

Dies muss nicht vollständig übernommen werden, sich in den verschiedenen Bereichen aber in dessen Rahmen bewegen.

Der abgeschlossene Verwaltervertrag hat jedoch gesetzlich eine Begrenzung von fünf Jahren, wobei ein fünf Kalenderjahre ebenfalls möglich sind (da fünf Kalenderjahre zum Vertragsabschluss weiter als fünf Jahre in der Zukunft liegen können).

Hausverwaltung in Berlin – Hausverwaltung Aufgaben Berlin

In Berlin können Sie sich für die Hausverwaltung in Form eier Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder Immobilienverwaltung direkt an uns wenden.

Hausverwaltung Aufgaben Berlin – Gerne übernehmen wir auch mehrere oder alle der genannten Bereiche der Hausverwaltung als Mischhausverwaltung.

Wir bieten eine langjährige, über Jahrzehnte reichende Expertise sowie umfassendes Fachwissen aus den benötigen kaufmännischen und technischen bzw. handwerklichen Fachbereichen.

Selbstverständlich zu unserem gewohnt kostengünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis.

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