Private Hausverwaltungen Berlin
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Bei der privaten Hausverwaltung handelt es sich um eine herkömmliche Hausverwaltung, die auch für private Immobilien genutzt werden kann, also nicht nur durch Unternehmen und Konzerne. Anders ausgedrückt: auch private Immobilien können so die private Hausverwaltung übergeben werden.
Abgrenzung der privaten Hausverwaltung zur WEG-Hausverwaltung und der gewerblichen Immobilienverwaltung
Die private Hausverwaltung grenzt sich damit klar von der WEG-Hausverwaltung (Hausverwaltung für Wohneigentumsgemeinschaften) sowie der gewerblichen Immobilienverwaltung ab. Zudem kann die private Hausverwaltung auch die Sondereigentumsverwaltung einschließen.
Dabei handelt es sich um die von einer Privatperson besessenen Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsgemeinschaft. Während die komplette Anlage durch die WEG-Hausverwaltung verwaltet wird, übernimmt die private Hausverwaltung die Verwaltung der privat vermieteten Eigentumswohnung in dieser Anlage als Sondereigentumsverwaltung.
Umfang der Aufgaben der privaten Hausverwaltung
Die private Hausverwaltung selbst kann administrativ, technisch oder/und technisch sein; also alle Bereiche oder nur Teile davon umfassen. Oft werden bestimmte Aufgaben an andere dritte Unternehmen ausgelagert. Das gilt übrigens auch für die WEG-Hausverwaltung und die gewerbliche Immobilienverwaltung.
Gesetzliche Qualifikationen für die private Hausverwaltung
Wichtig für Sie als Immobilienbesitzer ist dabei, dass die private Hausverwaltung gesetzlich an keine Qualifikationen gebunden ist. Zwar werden für Mitarbeiter durch die Leitung der Hausverwaltung immer wieder handwerkliche Kenntnisse oder eine handwerkliche Ausbildung für Personal zur technischen Hausverwaltung vorausgesetzt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist diese jedoch nicht. Das ist anders bei der gewerblichen Immobilienverwaltung, die ein Studium oder eine Ausbildung in der Betriebswirtschaftslehre oft voraussetzt.
Pflichten und Aufgaben gemäß des Hausverwaltungsvertrags bei der privaten Hausverwaltung
Ähnlich sieht es bei der Gestaltung des Hausverwaltungsvertrags aus. Dieser ist an keinen gesetzlichen Rahmen gebunden. Hier unterscheidet sich die private Hausverwaltung maßgeblich von der WEG-Hausverwaltung. Denn hier ist das Wohneigentumsgesetz, WEG, ausschlaggebend für die Rahmenbedingungen des jeweiligen Hausverwaltungsvertrags.
Als Immobilienbesitzer sollten Sie daher zur Ausarbeitung eines Hausverwaltungsvertrags mit einer privaten Hausverwaltung einen entsprechenden Fachanwalt hinzuziehen, um die verschiedenen Aufgaben und Pflichten der privaten Hausverwaltung klar und unmissverständlich festzulegen.
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